
Corporate Governance
Für Elmos bedeutet Corporate Governance eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung mit einer angemessenen Transparenz in allen Bereichen des Konzerns.
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2023
Die Entsprechenserklärung vom Mai 2022 ersetzend erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor SE gemäß § 161 Aktiengesetz:
I. Zukunftsbezogener Teil
Die Elmos Semiconductor SE wird den Empfehlungen der "Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex" (kurz: DCGK) in der aktuellen Fassung vom
28. April 2022 (Bekanntgabe im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022) zukünftig mit den hier genannten Ausnahmen entsprechen:
- Sowohl für die Mitglieder des Vorstands als auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats werden keine Altersgrenzen festgelegt (DCGK Ziffern B.5 und C.2). Der Aufsichtsrat entscheidet über die Eignung der Mitglieder des Vorstands. Der Hauptversammlung obliegt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats; sie entscheidet somit auch über die Altersstruktur.
- Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses (DCGK Ziffer D.3 Satz 5). Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass der damit verbundene Arbeitsaufwand nicht zu hoch ist und durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erledigt werden kann. Auch sieht der Aufsichtsrat nicht die Gefahr einer zu großen Nähe zum Vorstand und dadurch bedingter mangelnder Aufmerksamkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden bei der zusätzlichen Übernahme der Funktion des Prüfungsausschussvorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist bestens geeignet, auch den Vorsitz im Prüfungsausschuss zu übernehmen. Es ist im Interesse der Gesellschaft, dass von der Empfehlung (DCGK Ziffer D.3 Satz 5) abgewichen wird.
- Die Festlegungen der Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds richten sich nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere wird den Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) entsprochen. Weitergehende Anforderungen und Konkretisierungen werden zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend angesehen (DCGK Ziffern G.1 und G.2).
- Der Aufsichtsrat legt nach pflichtgemäßem Ermessen die Vergütung für die Vorstandsmitglieder fest. Es werden keine speziell für die Elmos Semiconductor SE angefertigten Benchmarking Studien beauftragt (DCGK Ziffer G.3). Es erfolgt keine besondere Analyse der Arbeitnehmervergütungen allein für die Zwecke der Vorstandsvergütungen (DCGK Ziffer G.4). Der Aufsichtsrat nutzt stattdessen Vergütungsstudien und Vergleichswerte anderer Unternehmen und bezieht das bekannte Niveau der Vergütung der Arbeitnehmer und die typische Veränderung im Zeitablauf in seine Überlegungen ein. Bezüglich darüber hinaus gehender Analysen sieht der Aufsichtsrat nicht den entsprechenden Nutzen für den erhöhten Aufwand.
- Die Vorstandsverträge sehen keine Abfindungsbegrenzungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit vor (DCGK Ziffer G.13). Die Höhe einer Abfindung kann aus Sicht des Aufsichtsrats im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung nur in einer dann zu treffenden Vereinbarung sachgerecht festgelegt werden.
II. Vergangenheitsbezogener Teil
Den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (Bekanntgabe im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020) wurde seit Abgabe der Entsprechenserklärung im Mai 2022 mit den dort unter I. genannten Ausnahmen entsprochen.
Dortmund, im Mai 2023
Für den Aufsichtsrat
Dr. Klaus Weyer
Aufsichtsratsvorsitzender
Für den Vorstand
Dr. Arne Schneider
Vorstandsvorsitzender
Entsprechenserklärungen |
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Entsprechenserklärung Mai 2023 |
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB einschließlich Corporate Governance Bericht
Im nachfolgenden Kapitel berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance bei Elmos. Alle Seiten sowie Anhangverweise beziehen sich auf den aktuellen Geschäftsbericht.
Erklärung zur Unternehmensführung 2022
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Vergütungsbericht 2022
Die Hauptversammlung der Elmos Semiconductor SE hat am 10. Mai 2023 den Vergütungsbericht 2022 gebilligt:
PDF | Vergütungsbericht 2022
Die Beschlussfassung der Hauptversammlung am 10. Mai 2023 finden Sie hier:
PDF | Abstimmungsergebnisse
Vergütungssystem für den Vorstand
Die Hauptversammlung der Elmos Semiconductor SE hat am 10. Mai 2023 folgendes Vorstandsvergütungssystem gebilligt:
PDF | Vergütungssystem für den Vorstand
Die Beschlussfassung der Hauptversammlung am 10. Mai 2023 finden Sie hier:
PDF | Abstimmungsergebnisse
Vergütung für den Aufsichtsrat
Die Hauptversammlung der Elmos Semiconductor SE hat am 10. Mai 2023 die folgende Vergütung für den Aufsichtsrat beschlossen:
PDF | Vergütung für den Aufsichtsrat
Die Beschlussfassung der Hauptversammlung am 10. Mai 2023 finden Sie hier:
PDF | Abstimmungsergebnisse
Archiv
Vergütungsbericht | Vergütungssystem für den Vorstand | Vergütung für den Aufsichtsrat |
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Vergütungsbericht 2021 (gebilligt 11.05.2022) | Vergütungssystem für den Vorstand (gebilligt 11.05.2022) | Vergütung für den Aufsichtsrat (gebilligt 20.05.2021) |
- | Vergütungssystem für den Vorstand (gebilligt 20.05.2021) | - |
Die strikte Einhaltung von geltendem Recht und Gesetz sowie aller im Unternehmen gültigen Regeln und Richtlinien ist bei Elmos ein zentraler Unternehmensgrundsatz und ein wichtiger Teil der Unternehmenskultur.
Das Elmos Compliance Team kann über die folgenden Meldekanäle kontaktiert werden:
Elmos Hinweisgeberschutz-Portal (Whistleblower-System)
https://elmos.whistleblower-system.de/
Compliance Officer
Email: compliance[at]elmos.com
Postanschrift:
Compliance Officer
Elmos Semiconductor SE
Heinrich-Hertz-Straße 1
44227 Dortmund